Oddset-Sportwetten erneut auf dem Prüfstand - mündliche Verhandlung vor der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts
Datum: 30.01.2008
Kurztext: PRESSEMITTEILUNG vom 30.01.2008
Freitag, den 01.02.2008
verhandelt die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 3, über zwei Klagen wegen der Veranstaltung/Vermittlung von Oddset-Wetten (Sportwetten mit festen Gewinnquoten).
Im ersten Verfahren (Az.: 10 K 2990/04), das um 10.00 Uhr mündlich verhandelt wird, vermittelt der Kläger, der seinen Sitz im Landkreis Heilbronn hat, von Deutschland aus Sportwetten an im EU-Raum als Buchmacher lizenzierte Unternehmen, insbesondere solche mit Sitz in Österreich. Mit seiner gegen das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg gerichteten Klage möchte der Kläger erreichen, dass ihm für diese Tätigkeit eine Genehmigung erteilt wird.
Im zweiten, auf 11.00 Uhr terminierten Verfahren
Zur Begründung ihrer Klagen berufen sich die Kläger unter anderem auf die durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit und rügen die Verlet-zung Europäischen Gemeinschaftsrechts. Auch sind sie der Meinung, der neue Glückspielstaatsvertrag sei verfassungswidrig.
Die Verhandlungen sind öffentlich. Die Verkündung einer Entscheidung im Anschluss an die mündlichen Verhandlungen ist nicht vorgesehen.
