Auf die Klagen zweier Bewohner von Stuttgart hat die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf Grund der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tag das beklagte Land Baden-Württemberg - vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart - dazu verurteilt, für das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart einen immissionsschutzrechtlichen Aktionsplan im Hinblick auf Überschreitungen der für Feinschwebestaub verordneten Immissionsgrenzwerte aufzustellen.