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SÖS-Demonstration auf der B 14: Eilantrag gegen die Beschränkung des Versammlungsortes teilweise erfolgreich

Datum: 19.07.2018

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 19.07.2018

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 18. Juli 2018 dem Antrag des Versammlungsleiters einer für Sonntag, 22. Juli 2018 geplanten Demonstration des Bündnisses Stuttgart Ökologisch Sozial (SÖS) teilweise stattgegeben (5 K 7554/18). Die Veranstaltung darf danach auf den vier rechten, dem Landtag und der Oper zugewandten Fahrspuren der Konrad-Adenauer-Straße (B14) zwischen Gebhard-Müller-Platz und Charlottenplatz stattfinden.

Die SÖS beabsichtigt für den 22. Juli 2018 auf der Konrad-Adenauer-Straße (B 14) zwischen Gebhard-Müller-Platz und Charlottenplatz im Stadtgebiet Stuttgart eine Veranstaltung zu dem Thema „Aus Liebe zur Stadt - Für saubere Luft - Autofrei auf der B14“. Mit Bescheid vom 12. Juli 2018 beschränkte die Landeshauptstadt Stuttgart den Veranstaltungsort auf die beiden rechten Fahrspuren der Konrad-Adenauer-Straße im genannten Bereich. Zur Begründung verwies sie auf die bei vergangenen Veranstaltungen festgestellte Teilnehmerzahl von 250 bzw. 200 Personen, denen erhebliche Einschränkungen anderer Verkehrsteilnehmer entgegenstünden. Bei der Veranstaltung am 18. März 2018 seien zumindest 2.370 Pkw-Fahrer betroffen gewesen. Zudem müssten mehrere Buslinien umgeleitet werden. Am selben Tag fänden darüber hinaus zahlreiche Großveranstaltungen, unter anderem auf dem Schlossplatz, Marktplatz, Karlsplatz und vor der Oper statt, die ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erwarten ließen.

Gegen die Beschränkung des Versammlungsortes hat der Antragsteller als verantwortlicher Leiter der Veranstaltung einen Eilantrag gestellt. Er macht unter anderem geltend, der Charakter der Veranstaltung würde durch die Beschränkung auf einen Teil der Fahrbahnen völlig verändert werden. Zudem seien die behaupteten Verkehrsbeschränkungen nur teilweise zutreffend und insoweit hinzunehmen.

Dem ist das Gericht nur teilweise gefolgt. Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die von der Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigte Abtrennung des eingeschränkten Versammlungsorts von den weiterhin für den Verkehr freigegebenen Fahrspuren durch Leitbaken zu gefährlich erscheint. Diese stellten keine ausreichende Barriere dar, um insbesondere die auf den beiden rechten Fahrspuren während der Veranstaltung spielenden Kinder vor dem Fahrzeugverkehr zu schützen. Allerdings steht nach den Ausführungen der 5. Kammer das aufgrund der zahlreichen übrigen Veranstaltungen an diesem Sonntag im Bereich der Stuttgarter Innenstadt zu erwartende hohe Verkehrsaufkommen auf der B 14 einer vollständigen Sperrung entgegen. Durch die Beschränkung des Veranstaltungsorts bleibe zum einen eine Fahrtrichtung frei, während die Engstelle in anderer Richtung umfahren werden könne. Zum anderen stelle der vorhandene Grünstreifen samt Leitplanken eine ausreichende Abtrennung der Versammlung vom fließenden Verkehr dar.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden kann.

 

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