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Klage gegen Bürgermeisterwahl in Gundelsheim 2015 abgewiesen

Datum: 08.07.2016

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 08.07.2016

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der heutigen mündlichen Verhandlung vom 08. Juli 2016 (siehe Pressemitteilung vom 01.07.2016) die Klage einer wahlberechtigten Bürgerin aus Gundelsheim gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Heilbronn, wegen Anfechtung der am 26.04.2015 in Gundelsheim stattgefundenen Bürgermeisterwahl abgewiesen (Az.: 7 K 3161/15).

Nach Auffassung der 7. Kammer wurde bei der Ermittlung des Wahlergebnisses zwar gegen Verfahrensvorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Baden-Württemberg verstoßen. Die festgestellten Fehler betreffen insbesondere die Zuständigkeiten des Gemeindewahlausschusses und den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit. Die Kammer konnte jedoch nicht feststellen, dass ohne die festgestellten Fehler ein anderes Wahlergebnis zumindest möglich gewesen wäre. Nur dann hätte die Wahl aber für ungültig erklärt werden können. 

Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe, die noch nicht vorliegen, zu beantragen.



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