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Klage des PETA Deutschland e.V. auf Verbandsklagerecht abgewiesen.

Datum: 30.03.2017

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 30.03.2017

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der heutigen mündlichen Verhandlung die Klage des PETA Deutschland e.V. gegen das vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum vertretene Land Baden-Württemberg auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation abgewiesen (Az.: 4 K 2539/16; vgl. zu den Einzelheiten die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 22.03.2017).  

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. 

Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung kann binnen eines Monats nach Zustellung der (noch nicht vorliegenden) vollständigen Urteilsgründe beantragt werden.

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