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Klage auf erhöhtes Unfallruhegehalt und (einmalige) Unfallentschädigung für ehemalige Lehrerin der Albertville-Realschule in Winnenden erfolgreich

Datum: 14.04.2015

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 14.04.2015

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14. April 2015 (siehe Pressemitteilung vom 07.04.2015) der Klage einer ehemalige Lehrerin der Albertville-Realschule in Winnenden gegen das Land Baden-Württemberg auf Gewährung eines erhöhten Unfallruhegehalts und einer einmaligen Unfallentschädigung in Höhe von 80.000 € stattgegeben (Az.:12 K 2461/14).

Die 12. Kammer erachtet die Voraussetzungen für die Gewährung eines erhöhten Unfallruhegehaltes und einer Unfallentschädigung für gegeben. Die Klägerin habe einen sogenannten qualifizierten Dienstunfall erlitten, als sie am Tag des Amoklaufs am 11.03.2009 in der Realschule unterrichtet habe. Ein Anspruch auf Unfallfürsorge setze zwar tatbestandlich einen Angriff voraus. Ein Angriff liege jedoch dann vor, wenn der Beamte objektiv in die Gefahr gerate, einen Körperschaden zu erleiden. Eine solche objektive Gefährdungslage erfordere, dass der Beamte sich derart "in Reichweite" des Täters befindet, dass die Angriffshandlung nicht nur nach der subjektiven Vorstellung des Beamten gefährlich sei, sondern auch bei objektiver Betrachtung eine reale Gefahr für ihn darstelle. Dies sei bei der Klägerin der Fall gewesen. Die Klägerin habe in der konkreten Gefahr einer beabsichtigten Körperverletzung bzw. Tötung geschwebt und infolgedessen einen anderweitigen Körperschaden, nämlich die Verletzung ihrer seelischen Integrität erlitten. Nur der Zufall habe eine Verletzung der körperlichen Integrität der Klägerin verhindert, wegen der erlittenen Bedrohung sei sie erheblich psychisch belastet  und erkrankt.

Das Gericht hat die Berufung nicht zugelassen. Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung damit nur zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Die Zulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe, die noch nicht vorliegen, beantragt werden.

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