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Erhöhtes Unfallruhegehalt und (einmalige) Unfallentschädigung für ehemalige Lehrerin der Albertville-Realschule in Winnenden? - mündliche Verhandlung -

Datum: 07.04.2015

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 07.04.2015

Am  

                      Dienstag, den 14. April 2015, 14:00 Uhr,

im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

Augustenstraße 5, 

verhandelt die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage einer ehemaligen Lehrerin (Klägerin) der Albertville-Realschule in Winnenden, die vom beklagten Land Baden-Württemberg ein erhöhtes Unfallruhegehalt und eine einmalige Unfallentschädigung in Höhe von 80.000 € begehrt (Az.: 12 K 2461/14).

Die Klägerin hatte an der Albertville-Realschule am Tag des Amoklaufs am 11.03.2009 Unterricht und konnte ihre Klasse und sich in Sicherheit bringen. Sie ist seit Ende Januar 2013 im vorzeitigen Ruhestand.

Das Regierungspräsidium Stuttgart anerkannte zwar mit Bescheid vom 05.05.2009 die Geschehnisse vom 11.03.2009 im Falle der Klägerin als Dienstunfall mit den Unfallfolgen „Posttraumatische Belastungsstörung“ an. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist jedoch der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Gewährung eines erhöhten Unfallruhegehaltes mangels Vorliegens eines qualifizierten Dienstunfalles nicht vorlägen. Weder habe sich die Klägerin bei ihrer Tätigkeit als Lehrerin an der Realschule einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr ausgesetzt noch sei sie während des Amoklaufs gezielt einem rechtswidrigen Angriff ausgesetzt gewesen.

Die Klägerin macht hingegen mit ihrer am 27.05.2014 erhobenen Untätigkeitsklage geltend, es sei kein finales Handeln des Täters erforderlich. Sie habe sich schon nach den baulichen Gegebenheiten der Schule in Reichweite des Täters befunden, der jeden habe töten wollen, der ihm begegnet sei. 

Die Verhandlung ist öffentlich.

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