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Zulassung des Bürgerbegehrens "Großer Forst" - mündliche Verhandlung

Datum: 18.06.2010

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 18. Juni 2010

Am

Mittwoch, den 30. Juni 2010, 11.00 Uhr

verhandelt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 5, über die Klage eines Bürgers gegen die Stadt Nürtingen auf Zulassung des Bürgerbegehrens „Großer Forst“, welches sich gegen die Ansiedlung eines Logistikzentrums der Fa. Hugo Boss in Nürtingen und die damit verbundenen Grundstücksverträge richtet.

Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Aufhebung des Bescheids der Stadt Nürtingen vom 25.07.2008, mit dem der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids über das Bürgerbegehren „Großer Forst“ zurückgewiesen wurde, sowie die Verpflichtung der Stadt Nürtingen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen. Die Stadt Nürtingen hatte die Zulässigkeit u.a. deshalb verneint, weil die angesprochenen Gegenstände nicht (mehr) zum eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürtingen zählten, sondern dem „Gewerbezweckverband Wirtschaftsraum Nürtingen“ übertragen worden seien.

Die Verhandlung (Az.: 7 K 273/09) ist öffentlich. Die Verkündung einer Entscheidung am selben Tag ist beabsichtigt, soweit der Verlauf der Verhandlung dies zulässt.

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