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Eilantrag des Versammlungsleiters der heutigen Demonstration in Stuttgart abgelehnt

Datum: 30.09.2011

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 30.09.2011

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen gestern Nachmittag gestellten Antrag des Versammlungsleiters für die heutige Demonstration aus Anlass des Jahrestages des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 abgelehnt.
Der Antragsteller hatte sich gegen Auflagen des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt Stuttgart gewandt, mit der die Zahl der von der Behörde verlangten Ordner mit einem Ordner pro 50 Demonstranten festgelegt worden war. Er wollte erreichen, dass sein hiergegen erhobener Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Dies hat das Gericht abgelehnt. Die schriftliche Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor.
Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu.
Der Antragsteller hat unmittelbar nach Bekanntgabe Beschwerde eingelegt.

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