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Ausweisung wegen Ermordung der Tochter: Ruhen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

Datum: 08.08.2011

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 05.08.2011

In der heutigen mündlichen Verhandlung über die Klage einer kroatischen Staatsangehörigen gegen das Land Baden-Württemberg wegen ihre am 27.01.2010 vom Regierungspräsidium Stuttgart verfügten Ausweisung (und Abschiebungsandrohung) aus dem Bundesgebiet wegen Mordes an ihrer Tochter (Az.: 5 K 690/10, s. Pressemitteilung vom 26.07.2011) haben sich die Prozessbeteiligten darauf geeinigt, das Verfahren ruhen zu lassen. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts hat darauf das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
Hintergrund hierfür ist die durch den im Jahr 2013 erwarteten EU-Betritt Kroatiens ergebende neue Rechtslage.

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