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Eilantrag des BUND gegen Stuttgart 21

Datum: 21.06.2011

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 21.06.2011

Beim Verwaltungsgericht Stuttgart ist heute ein Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Eisenbahn-Bundesamt, auf vorläufigen Stopp von Baumaßnahmen eingegangen (Az.: 2 K 2277/11): Das Eisenbahn-Bundesamt soll - im Wege einer einstweiligen Anordnung - verpflichtet werden, der DB Netz AG Baumaßnahmen zur Umsetzung der Planfeststellungsbeschlüsse für das Projekt „Stuttgart 21“ zu untersagen, solange nicht über Anträge der DB Netz AG auf Erhöhung der Grundwasserförderung und -entnahme vollziehbar positiv entschieden ist - soweit die Baumaßnahmen nicht zur Aufrechterhaltung des „Status Quo“ notwendig sind.
Der BUND macht zur Begründung seines Antrages im Wesentlichen geltend, dass Voruntersuchungen ergeben hätten, dass für die Realisierung des Vorhabens eine - im Vergleich zu den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses - erheblich erhöhte Grundwasserförderung und -entnahme erforderlich sei. Die Planfeststellungsbeschlüsse enthielten u.a. eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Förderung und Entnahme bestimmter Maximalmengen Grundwasser. Die DB Netz AG habe daher einen Antrag auf Änderung der Planfeststellungsbeschlüsse im Sinne einer Ausdehnung der wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt habe diesen Antrag der Landeshauptstadt Stuttgart als unterer Wasserbehörde zur Herstellung des Benehmens übermittelt. In einer ersten Stel-lungnahme habe die Landeshauptstadt Stuttgart festgestellt, dass der Antrag der DB Netz AG in der derzeitigen Form nicht prüfbar sei, da wesentliche Unterlagen fehlten. Insbesondere würden Nachweise vermisst, dass die höheren Grundwasserentnahmemengen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Schüttung der Heil- und Mineralquellen hätten. Auch fehlten Angaben, dass Gebäude-setzungen und Schäden an Bäumen ausgeschlossen werden könnten. Die Baumaßnahmen würden deshalb ohne das erforderliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Das Verwaltungsgericht hat die DB Netz AG zum Verfahren beigeladen. Der Antrag wurde dem Eisenbahn-Bundesamt sowie der Beigeladenen heute übermittelt. Hinsichtlich der Frage der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24.06.2011 eingeräumt.


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