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Klagen wegen Polizeikessel in Heilbronn am 1. Mai 2011 abgewiesen.

Datum: 07.12.2012

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 06.12.2012

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25.10. und 06.12.2012 die Klagen gegen das Land Baden-Württemberg wegen polizeilicher Maßnahmen anlässlich der Versammlungen des (rechten) “Nationalen und Sozialen Aktionsbündnisses 1. Mai“ mit dem Motto „Fremdarbeiterinvasion stoppen!“, des “Heilbronner Bündnisses gegen Rechts“ unter Federführung des DGB mit dem Motto „Heilbronn sagt nein“ und des Herrn Trüten mit dem Motto „Heilbronn stellt sich quer“ am 1. Mai 2011 in Heilbronn abgewiesen (Az.: 1 K 711/12, 1 K 266/12 und 1 K 3428/11, vgl. Pressemitteilung vom 19.10.2012).

Die Entscheidungsgründe werden in wenigen Wochen den Beteiligten schriftlich zugestellt.

Die Beteiligten können beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beantragen.

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