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Senioren-WG oder Heim? - mündliche Verhandlung -

Datum: 30.11.2012

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 29.11.2012

Am


Donnerstag, den 06. Dezember 2012, 9.00 Uhr


verhandelt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 2, über eine Klage gegen das vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis vertretene Land Baden-Württemberg wegen der am 10.05.2010 angeordneten heimrechtlicher Untersagung (Az.: 4 K 4299/11).

Die Klägerin vermietet seit 1997 an ältere bzw. pflegebedürftige Personen in ihrem Haus eine Wohnung mit 10 Zimmern nebst Nebenräumen. Bereits im Jahre 2001 untersagte das Landratsamt die Einrichtung, weil es sich um ein Heim handele, das nicht den Erfordernissen des damaligen Landesheimgesetzes (qualifizierte(s) Einrichtungsleitung und Pflegepersonal, Mindestgröße der Zimmer, Barrierefreiheit, Brandschutzvorschriften) entspreche. Seither beschäftigten sich die Verwaltungsgerichte in zahlreichen Gerichtsentscheidungen mit der Zulässigkeit dieser Einrichtung. Zuletzt entschied das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren zugunsten der Klägerin, dass es sich bei den in der Einrichtung lebenden Personen wohl um eine Wohngemeinschaft nach dem jetzt geltenden Landesheimgesetz und nicht um ein Heim handelt. Diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt.

Die 4. Kammer wird nun in dem Klageverfahren zu entscheiden haben, ob es sich bei der Einrichtung um eine Wohngemeinschaft handelt, was eine „strukturelle Unabhängigkeit“ dieser Wohngemeinschaft von Dritten voraussetzt, also die Mitglieder der Wohngemeinschaft alle ihre Angelegenheiten selbst regeln, oder um ein Heim im Sinne des Landesheimgesetzes.

Die Verhandlung ist öffentlich.


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